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RATGEBER

Barrierefreiheit und Abmahnungen: Was kleine Betriebe über ihre Website wissen müssen

Eine Website kann gut aussehen und trotzdem Ärger bringen: ein Foto ohne Lizenz, eine Schrift von Google, ein fehlender Kontrast. Die wichtigsten Fallen im Überblick.

· 6 Min. Lesezeit · Catinity LLC

Die meisten Abmahnungen gegen kleine Betriebe haben nichts mit böser Absicht zu tun. Sie entstehen durch Dinge, die man auf der eigenen Website nicht sieht: eine Schrift, die im Hintergrund von einem fremden Server geladen wird, ein Foto aus der Bildersuche, ein Video, das schon beim Öffnen der Seite Daten überträgt. Hier sind die wichtigsten Fallen, und wie man sie von Anfang an vermeidet.

Barrierefreiheit: Was das BFSG verlangt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verlangt, dass viele digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei nutzbar sind, zum Beispiel Online-Shops, Buchungen und Terminvereinbarungen über die Website.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat. Eine reine Informationsseite ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fällt in der Regel ebenfalls nicht darunter.

Aber auch wenn das Gesetz Sie nicht verpflichtet: Barrierefreiheit lohnt sich. Zu schwacher Kontrast, Knöpfe, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lassen, oder Formulare ohne Beschriftung halten auch Menschen ohne Behinderung auf, etwa auf dem Handy in der Sonne oder mit einer Lesebrille, die gerade nicht greifbar ist. Wer die Seite nicht bedienen kann, fragt nicht an.

  • Text hat genug Kontrast zum Hintergrund (nach WCAG 2.2 Stufe AA mindestens 4,5 : 1).
  • Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen.
  • Überschriften sind sauber gegliedert, Bilder haben einen Alternativtext.
  • Formularfelder sind beschriftet, Fehlermeldungen sind verständlich.

Google Fonts: Die Schrift, die zur Abmahnung wurde

Viele Websites laden ihre Schriften direkt von Googles Servern. Dabei wird die IP-Adresse jedes Besuchers an Google übertragen, ohne dass er zugestimmt hat. Das Landgericht München I hat darin einen Verstoß gegen den Datenschutz gesehen und einem Besucher Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Danach folgte eine Welle von Abmahnschreiben an Websitebetreiber.

Die Lösung ist einfach: Schriften liegen auf dem eigenen Server. Gleiches gilt für eingebettete Karten und Videos. Sie sollten erst nach einem Klick des Besuchers laden, nicht schon beim Öffnen der Seite.

Bilder: Nicht alles, was im Netz steht, darf man verwenden

Ein Foto aus der Bildersuche ist fast immer urheberrechtlich geschützt. Wer es ohne Lizenz verwendet, riskiert eine Abmahnung mit Schadensersatzforderung, auch wenn das Bild nur klein auf einer Unterseite steht. Sicher sind eigene Fotos, lizenzierte Bilder mit Nachweis oder selbst erzeugte Grafiken. Wichtig ist, den Nachweis aufzubewahren, damit Sie ihn im Zweifel vorlegen können.

KI-Inhalte: Was der AI Act verlangt

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Setzen Sie auf Ihrer Website einen KI-Chat ein, muss für Besucher erkennbar sein, dass sie mit einer KI sprechen. Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die mit KI erzeugt oder verändert wurden und echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen (Deepfakes), müssen Sie als künstlich kennzeichnen. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ebenfalls, es sei denn, ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung. Ein KI-Bild, das niemanden täuscht, etwa eine Illustration, fällt nicht unter diese Pflicht; wir kennzeichnen es trotzdem, weil es Vertrauen schafft.

Die Klassiker: Impressum, Datenschutz, Einwilligung

  • Impressum: Geschäftsmäßige Websites brauchen eine Anbieterkennzeichnung, leicht erkennbar und mit einem Klick erreichbar (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz).
  • Datenschutzerklärung: Sie muss beschreiben, welche Daten die Website verarbeitet und wozu (Art. 13 DSGVO).
  • Einwilligung: Besucherstatistiken, Werbe-Tracking und eingebettete Dienste brauchen in vielen Fällen eine Einwilligung, bevor sie laden.

Vorbeugen statt nachbessern

All diese Punkte lassen sich nachträglich beheben, aber es ist mühsam und teuer, eine fertige Seite Stück für Stück umzubauen. Einfacher ist es, sie von Anfang an richtig zu bauen. Bei Catinity gehören diese Punkte zum Standard, nicht zum Aufpreis:

  • Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 Stufe AA, jede Seite automatisch mit axe geprüft, bevor sie live geht.
  • Schriften auf unserem Server statt bei Google, Karten und Videos erst nach einem Klick.
  • Eigene oder lizenzierte Bilder mit Nachweis, KI-Bilder gekennzeichnet.
  • Impressum und Datenschutzerklärung als Voraussetzung: Ohne sie geht die Seite technisch nicht live.
  • Besucherstatistik nur mit Einwilligung, ohne Cookies und ohne Drittanbieter.

Wie das in den elf Etappen unserer Website-Erstellung zusammenspielt, sehen Sie auf der Seite Website-Erstellung . Und warum eine programmierte Seite solche Fallen leichter vermeidet als ein CMS mit vielen Plugins, lesen Sie in Programmiert statt zusammengeklickt .

Häufige Fragen

Muss meine Website barrierefrei sein?

Seit dem 28.06.2025 verlangt das BFSG Barrierefreiheit für viele Online-Angebote an Verbraucher, etwa Shops und Buchungen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Darf ich Google Fonts noch verwenden?

Ja, wenn die Schriften auf dem eigenen Server liegen. Werden sie direkt von Google geladen, wird die IP-Adresse der Besucher übertragen. Das LG München I hat das am 20.01.2022 als Datenschutzverstoß gewertet (Az. 3 O 17493/20).

Muss ich KI-Inhalte auf meiner Website kennzeichnen?

Nach Art. 50 AI Act, seit 02.08.2026: Ein KI-Chat muss als solcher erkennbar sein. Täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Tonaufnahmen von realen Personen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes) sind zu kennzeichnen. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ebenso, außer ein Mensch hat sie geprüft und verantwortet sie redaktionell.

Ist dieser Beitrag eine Rechtsberatung?

Nein. Er gibt einen allgemeinen Überblick. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.